Am 25.06.2011 fand in Paris die 35. Sitzung des Welterbekomitees der UNESCO statt. 2010 stellte Deutschland einen Antrag zur Aufnahme der alten Buchenwälder auf die Welterbeliste. Dabei benannte man den Nationalpark Jasmund und der Serrahn im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern, Grumsin im UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin in Brandenburg, den Nationalpark Hainich in Thüringen und den Nationalpark Kellerwald-Edersee in Hessen für die Aufnahme auf die Liste.
Das „Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“ wurde am 16. November 1972 verabschiedet. 187 Länder haben das Welterbeübereinkommen gegengezeichnet. Mit der Welterbekonvention möchte man vor allem die kulturellen und natürlichen Erscheinungen erhalten, die für die gesamte Menschheit von Bedeutung sind. Alle Vertragssaaten haben sich verpflichtet, diese Orte zu erhalten und zu schützen. Die UNESCO-Welterbeliste schützt alle natürlich vorkommenden Landschaften und Kulturgüter. Zudem werden auch erdgeschichtliche Formationen und Kulturlandschaften geschützt. Gebiete und Gebäude, die durch die Umwelt und den Menschen bedroht werden, werden auf der „Liste des gefährdeten Welterbes“ vermerkt. Hierfür können die teilnehmenden Staaten den Schutz mit Hilfe des „Welterbe-Fonds“ vorantreiben und stabilisieren. Insgesamt zählt man 911 Welterbestätten in 151 Ländern. 176 Gebiete sind auf der Welterbeliste aufgeführt.
Die Buchenwälder sind nun die dritte Weltnaturerbestätte in Deutschland und bilden zusammen mit dem UNESCO-Weltnaturerbe Buchenurwälder der Karpaten ein gemeinsames Gebiet. 1995 wurde die Grube Messel und 2009 das Wattenmeer in die Welterbeliste vermerkt.