Die Europäische Kommission rief im vergangenen Jahr alle Kunst- und Designstudenten aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten dazu auf, ein neues EU-Bio-Logo zu entwerfen. Etwa 3.500 Einsendungen gab es, 100 davon wurden in einer Vorauswahl ausgesucht. Bis zum 31. Januar 2010 stimmten dann etwa 130.000 Menschen darüber ab, welches der drei übrig gebliebenen Entwürfe, die im Juli 2009 in Brüssel bei einer Endausscheidung gewonnen hatten, der endgültige Sieger ist.
Das Gewinner-Logo ist das sogenannte „Euro-Blatt“. Es wurde vom deutschen Studenten Dusan Milenkovic entworfen. Es zeigt die zwölf EU-Sterne auf einem grünen Hintergrund. Die Sterne selbst sind so angeordnet, dass sie zusammen ein Blatt darstellen. 63% der an der Abstimmung teilnehmenden Personen hatten für diese Kreation gestimmt. Das Logo wurde von der EU-Kommission als Kollektivmarke eingetragen. Verbände und Unternehmen können unter bestimmten Auflagen das neue EU-Bio-Logo verwenden. Die genauen Angaben findet man unter www.organic-farming.eu.
Ab 01. Januar 2010 trat die neue Verordnung über die biologische Erzeugung in Kraft. Hierbei wurden bedeutsame Auflagen für Bioprodukte manifestiert. Lebensmittel, die zum Beispiel das neue Logo tragen und somit als „biologisch“ betitelt werden, müssen mindestens 95% biologische Inhaltsstoffe enthalten. Außerdem werden auch die Produktion, der Vertrieb, die Kontrolle und die Kennzeichnung der Waren überprüft. Produkte, die genetisch verändert wurden und daraus entstandene Erzeugnisse sind untersagt.
Ebenfalls verpflichtend für alle Produkte ist ein weiteres neues Instrument, welches mit Einführung des neuen EU-Bio-Logos in Kraft tritt. Es handelt sich hierbei um eine Codenummer in einem standardisierten Format, welches von der Zertifizierungsstelle ausgehändigt wird. Neben der Codenummer und dem EU-Bio-Logo muss auch zusätzlich der Ort, an dem der Rohstoff landwirtschaftlich erzeugt wurde, angegeben werden. Zusammen mit anderen nationalen und privaten Gütesiegeln darf das EU-Bio-Logo verwendet werden. Ein Verbot besteht allerdings darin, das Logo zu verändern oder es mit anderen Elementen zu verknüpfen.
Mit Hilfe des neuen EU-Bio-Logos möchte man den ökologischen Anbau von Bioprodukten in Europa unterstützen und die Verbraucher darin bestärken wieder mehr Vertrauen zum biologischen Anbau innerhalb der EU zu haben. Aus diesem Grund müssen alle Bio-Erzeugnisse die die Standards erfüllen das neue EU-Bio-Logo auf der Verpackung zeigen. Freiwillig ist die Darstellung de Logos auf unverpackten Produkten oder Waren aus Drittländern.
Das neue EU-Bio-Logo tritt ab dem 01. Juli 2010 in Kraft. Dabei hat man einen Übergangszeitraum zur Markteinführung von zwei Jahren für den gesamten europäischen Markt festgelegt.