Es ist fast wie in einem Science Fiction-Film und doch handelt es sich um die knallharte Realität – Klonen ist erlaubt und Verbraucher müssen nicht darüber informiert werden, ob das Fleisch und die Milch, von geklonten Tieren stammen oder nicht. Elf Stunden lang wurde in der Nacht zum 29.03.2011 diskutiert und am Ende entschied die Mehrheit des EU-Parlaments, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, sich gegen eine Kennzeichnung oder ein Verbot des Verkaufs von Fleisch- und Milchprodukten geklonter Tiere.
Bisher ist es zwar nicht erlaubt in der EU geklonte Tiere zu schlachten, aber das Klonen selbst ist zulässig. Seit 2007 gelten das Fleisch und die Milch von geklonten Tieren als „neuartige Lebensmittel“. Nur amtlich zugelassene Tiere und Produkte dürfen in der EU vertrieben werden. Aus diesem Grund können die geklonten Tiere und deren Produkte ins Ausland verkauft werden. Im EU-Ausland, z. B. den USA oder in Lateinamerika, werden die geklonten Tiere zur Zucht verwendet. Die Nachzuchten werden dann geschlachtet, zurück in die EU verschifft und dort verkauft. Auch Milchprodukte geklonter Tiere werden nach Europa gebracht und dort zu Lebensmitteln verarbeitet. In den USA werden sehr viele Nahrungsmittel, die von den geklonten Tieren und deren Nachfahren stammen, hergestellt. Um einen Handelsstreit mit den USA zu vermeiden, plädierten Deutschland, Großbritannien, die Niederlande und Spanien gegen das Verbot und gegen die Kennzeichnung geklonter Milch- und Fleischprodukte.
Seit 2008 liegt der EU-Kommission ein Entwurf vor, bei dem Produkte die Nanopartikel enthalten, gekennzeichnet werden sollten. Auch wollte man das Verfahren zur Genehmigung von bestimmten Produkten vereinheitlichen und verbessern. Nahrungsmittel aus Nicht-EU-Ländern sollten dabei ganz besondere Kriterien erfüllen müssen, um in der EU verkauft werden zu können. Dies hätte sich positiv auf die europäische Lebensmittelindustrie und auch auf die Verbraucher ausgewirkt. 2010 schlug die EU-Kommission vor, keine Tiere mehr in der EU zu klonen und keine geklonten Tiere oder deren Produkte ins Ausland zu verkaufen. Außerdem sollte das Klon-Material so gekennzeichnet werden, dass man jederzeit nachvollziehen kann, woher es stammt und wie es weiterverarbeitet wurde. Natürlich ist es nach wie vor nicht erlaubt, in Europa geklonte Tiere zu schlachten. Der Import geklonter Tiere, deren Nachfahren und Lebensmittel, die von geklonten Tieren stammen, dürfen nach wie vor vertrieben werden. Nach dem Scheitern der Verhandlungen im EU-Parlament können nun Fleisch- und Milchprodukte von geklonten Tieren oder Klon-Nachzuchten in ganz Europa ohne besondere Kennzeichnung verkauft werden.
Wer auf Nummer sicher gehen und genau nachvollziehen möchte, woher das Fleisch und die Milchprodukte die man verzehrt stammen, sollte auf Bio-Produkte mit dem offiziellen Bio-Siegel umsteigen. Sehr hilfreich ist es auch sich auf den Seiten der Organisationen Greenpeace oder Foodwatch umzusehen. Wer in der Nähe eines Bio-Bauernhofs lebt oder einen Metzger kennt, der noch selbst schlachtet, der sollte die Lebensmittel dort kaufen.
wer auf Nummer sicher gehen möchte kann sich auch vegan ernähren – sicherer gehts nicht 🙂