1999 wurde von der Europäischen Kommission die „Rahmenrichtlinie zur Verbesserung der Luftqualität“ beschlossen. Dabei wurde festgelegt, dass in Städten und Ballungsräumen die Schadstoffemissionen begrenzt werden sollten.
Acht Jahre später, im März 2007 wurden dann die Feinstaubplaketten und die Umweltzonen eingeführt. Man unterscheidet dabei drei verschiedene Kennzeichnungsformen. Diesel mit Euro 4 oder nachgerüstetem Partikelfilter und PKW, die einen geregelten Katalysator besitzen und mit Benzin fahren, erhalten eine grüne Plakette. Diesel mit Euro 3 Filter dürfen eine gelbe Plakette und Diesel mit Euro 2 eine rote Plakette tragen. Alle älteren Fahrzeuge dürfen nicht mehr in den Innenstädten fahren.
Der ADAC veröffentlichte im Juni 2011 eine Studie der Technischen Universität Cottbus, die zeigt, dass die „Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge“, bzw. die „Feinstaubverordnung“ die Grenzwerte meist trotzdem überschreiten und die erwartete Verbesserung der Luftqualität und Verringerung der Schadstoffbelastung kaum realisiert werden konnte. Insgesamt gibt es über 30 Umweltzonen in ganz Deutschland.
Obwohl es mehr als 18.000 Studien über die gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund von Feinstaub gibt, sind die Zusammenhänge nicht wirklich erforscht und so gibt es noch keinen 100%igen Nachweis darüber, wie und ob sich der allein der Feinstaub, der aus dem Autoauspuff kommt, sich einzig und allein negativ auf die Gesundheit auswirkt. Nach wie vor werden Feinstaubpartikel auch aus Schornsteinen und Fabriken ausgestoßen. Es kann also nicht ausgeschlossen werden, dass die Umwetzung der „Feinstaubverordnung“ nur dann wirklich realisierbar ist, wenn man nicht nur die Autoabgase berücksichtigt, sondern auch den Feinstaub, der aus anderen Quellen stammt.